Datenschutzerklärung der
Hebammenpraxis Herzallerliebst
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Michaela Buss, Hebammenpraxis Herzallerliebst
Blarerplatz 4 in 73728 Esslingen
Tel.: 0711-28043770 Email: datenschutz@hebammenpraxis-herzallerliebst.de
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bez. gebuchter Kurs- und Wahldienstleistungen, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungsdokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen.
Hierzu verarbeiten wir Ihre Daten zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) und insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebammenpraxis Herzallerliebst erforderlich ist. Die Hebammenpraxis Herzallerliebst erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Empfänger Ihrer Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.
Speicherung Ihrer Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben. Die Hebammenpraxis Herzallerliebst ist aufgrund des § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Ihre Rechte
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder der Einschränkung de Verarbeitung ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Bad.-Württemberg
Königstr. 10a in 70173 Stuttgart
Tel.: 0711-615541-0 Email: poststelle@lfdi.bwl.de
ÜBERSICHT
A Allgemeine Geschäftsbedingungen
B Preisverzeichnis der Kurs- und Wahldienstleistungen
A Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für vertragliche Beziehungen zwischen
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis und dem Leistungsempfänger sind in der Regel privatrechtlicher Natur.
(2) Im Rahmen der Aufnahme weist der Leistungsempfänger, wenn Leistungen über eine bestehende Krankenversicherung abgerechnet werden sollen, sein Versicherungsverhältnis über die Vorlage der gültigen Gesundheitskarte nach. Die Hebammenpraxis ist berechtigt, den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung einzusehen und gegebenenfalls zu kopieren.
Für folgende Hebammenleistungen gelten die in einem Behandlungsvertrag festgelegten gesonderten Geschäftsbedingungen: Beratung, Vorgespräch, Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche) und Beratung bei Still-und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die sonstigen Leistungen der Hebammenpraxis gelten die in § 4 und § 5 nachstehenden Regelungen.
(1) Kurse der Hebammenpraxis können schriftlich, per Email, per Online-Buchungstool über unsere Website www.hebammenpraxis-herzallerliebst.de , telefonisch oder persönlich gebucht werden. Wird die Buchung über das Onlinetool der Hebammenpraxis, auf Verlangen des Leistungsempfängers durch einen Mitarbeiter/-in der Hebammenpraxis oder über das Internet durch den Leistungsempfänger selbst vorgenommen gilt der Kurs mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung als verbindlich gebucht.
(2) Die verbindliche Kursbuchung kann bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Michaela Buss Hebammenpraxis Herzallerliebst, Blarerplatz 4, 73728 Esslingen, Telefon +49 (0)711-28043770, Fax: +49 (0)711-28043771, E-Mail info@hebammenpraxis-herzallerliebst.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Erfolgt der Rücktritt / Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
(3) Kursrelevante gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden sind der Kursleiterin vor Beginn des Kurses unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Hebammenpraxis behält sich eine Kursabsage bis zu 7 Tage vor Beginn des Kurses vor, wenn die zumutbare Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Änderungen des Kursortes und Änderungen der Kursleitung sofern die Interessen des Leistungsempfängers im zumutbaren und nicht unangemessen benachteiligenden Umfang berührt werden.
(5) Von der Kursteilnehmerin verursachte Fehlstunden können nicht nachgeholt und nicht erstattet werden.
(6) Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Das Nachholen von versäumten Kursterminen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
(7) Erneute Rechnungsstellungen oder Mahnungen bei nicht fristgerechter Zahlung werden pro einzelner Rechnung, bzw. Mahnung mit EUR 5,-- Verwaltungsgebühr belegt
(1) Zwischen der Hebammenpraxis und dem Leistungsempfänger können die folgenden gesondert berechenbaren Wahldienstleistungen vereinbart werden: Fußreflexzonentherapie, Taping, Lasertherapie, Akupunktur und sonstige Beratungsdienstleistungen. Wahldienstleistungen sind neben den Kursdienstleistungen der Hebammenpraxis Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sind.
(2) Die Hebammenpraxis kann Wahlleistungen sofort einstellen, wenn dies für die Erfüllung der allgemeinen Hebammenleistungen, bzw. der Kursdienstleistungen für andere Leistungsempfänger erforderlich wird.
(1) Sofern eine Kostenübernahme durch einen öffentlich-rechtlichen Kostenträger vorgesehen ist (z. Bsp. bei gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern), rechnet die Hebammenpraxis auf der Basis der aktuellen Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V) in der jeweils gültigen Fassung direkt mit dem Kostenträger ab. In direkt abrechenbaren Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskursen werden dem Leistungsempfänger versäumte Kursstunden nach der jeweiligen aktuellen Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes (aktuell EUR 14,33 / Kursstunde) zzgl. EUR 5,-- Bearbeitungsgebühr pro einzelner Rechnung, bzw. pro einzelner Mahnung berechnet. Die Hebammenpraxis ist berechtigt, Nachforderungen wegen rückwirkender Erhöhungen gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu machen.
(2) Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Kursdienstleistungen, bzw. Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht umfasst sind, gibt es nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich–rechtlichen Kostenträgers. In diesem Fall ist der Leistungsempfänger der Hebammenpraxis gegenüber
Selbstzahler. Selbstzahler sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammenpraxis verpflichtet. Bei Selbstzahlern richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung, bzw. nach dem Preisverzeichnis der Hebammenpraxis für Wahlleistungen und Kursdienstleistungen (siehe B Preisverzeichnis). Für erbrachte Leistungen können neben einer Schlussrechnung Zwischenrechnungen erstellt werden. Die
Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Berichtigung von Fehlern bleiben vorbehalten. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung innerhalb von 2 Wochen fällig. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Mit der Hebammenpraxis vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hebammenpraxis mitzuteilen. Andernfalls kann die Praxis dem Leistungsempfänger für den nicht wahrgenommenen Termin EUR 40,-- zzgl. EUR 5,-- Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen.
(1) Die Hebammenpraxis betreut im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit wer Hebammenleistungen bedarf. Ist die Hebammenpraxis belegt, kann eine Betreuung nicht erfolgen. Die geschäftsführenden Hebammen entscheiden über die Aufnahme.
(2) Entlassen wird, wer nach dem Urteil der betreuenden Hebamme einer weiteren Betreuung durch die Hebammenpraxis nicht mehr bedarf oder wer die Entlassung ausdrücklich wünscht. Besteht der Leistungsempfänger entgegen dem Rat der Hebamme auf Entlassung oder verlässt der Leistungsempfänger eigenmächtig die Hebammenpraxis, haftet diese für die entstehenden Folgen nicht.
(1) Dokumentationsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen sind Eigentum der Hebammenpraxis.
(2) Leistungsempfänger haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen. Das Recht des Leistungsempfängers oder eines von ihm Beauftragten auf Einsicht in die Aufzeichnungen, ggf. auf Überlassung von Kopien auf seine Kosten und die Auskunftspflicht der zuständigen Hebamme bleiben unberührt.
(3) Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Leistungsempfängers bleiben, haftet die Hebammenpraxis nur bei von ihr zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; das gleiche gilt bei Verlust und Beschädigung von Geld und Wertsachen, die in den Räumlichkeiten der Hebammenpraxis aufbewahrt wurden.
(2) Haftungsansprüche wegen Verlustes und Beschädigung von Geld und Wertsachen müssen unverzüglich bzw. spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erlangung der Kenntnis von dem Verlust oder der Beschädigung schriftlich geltend gemacht werden.
Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und Kosten in Stuttgart zu erfüllen. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragspartner eine Regelung zu finden, die dem verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
B Preisverzeichnis der Kurs- und Wahldienstleistungen
Hinweis: Die Kosten einzelner Dienstleistungen können von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen teilweise oder ganz übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, bei ihrer Krankenkasse direkt nachzufragen.
Kursdienstleistungen |
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Kurs |
Bemerkungen |
Standort Esslingen |
Standort Stuttgart |
Geburtsvorbereitung 1 Partnerabend |
Partnergebühr |
EUR 45,-- |
EUR 45,-- |
Geburtsvorbereitung Intensiv |
Partnergebühr |
EUR 120,-- |
EUR 120,-- |
Geburtsvorbereitung Int. Online LIVE |
Kursgebühr |
OnlineLIVE EUR 96,-- |
OnlineLIVE EUR 96,-- |
Einzelgeburtsvorbereitung |
Partnergebühr |
EUR 15,--/ Stunde |
EUR 15,--/ Stunde |
Babymassage |
Kursgebühr |
EUR 60,-- |
EUR 60,-- |
Schwangeren-Fitness präsent/online |
Kursgebühr |
EUR 96,-- |
EUR 96,-- |
Fit after Baby |
Kursgebühr |
EUR 96,-- |
|
Pilates „Spezial“ präsent/online |
mit einem Kind |
EUR 96,-- |
EUR 96,-- |
Säuglingspflege |
Kursgebühr einzeln |
EUR 50,-- |
EUR 50,-- |
Säuglingspflege |
Kursgebühr Paar |
EUR 75,-- |
EUR 75,-- |
Baby Fit |
Kursgebühr |
EUR 96,-- |
EUR 96,-- |
Familie Bloom - Die Elterngeld-Profis |
Kursgebühr einzeln |
OnlineLIVE EUR 15,-- |
OnlineLIVE EUR 15,-- |
Familie Bloom - Die Elterngeld-Profis |
Kursgebühr Paar |
OnlineLIVE EUR 25,-- |
OnlineLIVE EUR 25,-- |
Still-Workshop |
Kursgebühr |
EUR 55,-- |
EUR 55,-- |
Beikost-Seminar |
Kursgebühr einzeln |
EUR 20,-- |
EUR 20,-- |
Beikost-Seminar |
Kursgebühr Paar |
EUR 30,-- |
EUR 30,-- |
Servicepauschale/ Rufbereitschaft allgemein |
Pauschale |
EUR 95,-- |
EUR 95,-- |
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Wahldienstleistungen |
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Bemerkungen |
Standort Esslingen |
Standort Stuttgart |
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Schwangerenmassage |
Pro Behandlung |
EUR 80,-- |
EUR 80,-- |
Fußreflexzonentherapie |
Pro Behandlung |
EUR 45,-- |
EUR 45,-- |
Akupunktur |
Pro Behandlung |
EUR 20,-- |
EUR 20,-- |
Taping inkl. Material |
Pro Behandlung |
EUR 20,-- |
EUR 20,-- |
Sonstige Beratungen |
frei zu vereinbaren |
EUR 40,-- pro angefangene 30 Minuten |
EUR 40,-- pro angefangene 30 Minuten |
Einzelgeburtsvorbereitung -Privatzahler- |
Pro Stunde |
EUR 80,-- |
EUR 80,-- |
Muttermilch-Sprechstunde |
Dauer bis 60 min. |
EUR 60,-- |
EUR 60,-- |
Trageberatung |
Dauer ca. 60 min. |
EUR 50,-- |
EUR 50,-- |
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.